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Forderungsinkasso
Ist es nicht sehr ärgerlich, wenn Ihr Vertragspartner nicht zahlt, obwohl Sie Ihre Leistung erbracht haben?
Schon im Vorfeld kann ich für Sie durch entsprechende Recherchen herausfiltern, ob Ihr zukünftiger Geschäftspartner ein "geübter Schuldner" ist.
Kommt es dann doch zu einem Zahlungsausfall, ist zeitiges Handeln gefragt. Erst mit einem vollstreckbaren Titel können Sie weitere Maßnahmen, wie die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers oder eine Kontopfändung in die Wege leiten.
Dass es nicht immer soweit kommen muss, zeigt der Alltag. Häufig reicht bereits das "freundliche Schreiben" Ihres Anwalts oder eine Zahlungsvereinbarung, z.B. mit Raten. |
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