Ihr Rechtsanwalt und Mediator im Chiemgau. Harald Getz

Mediation

Schlichten statt Streiten!

Mediation ist eine Methode zur außergerichtlichen Beilegung eines Konfliktes im Konsens. Hier erfolgt nicht die Entscheidung eines Dritten (Richter). Der Mediator vermittelt zwischen den Konfliktparteien und hilft ihnen, wieder miteinander statt übereinander zu sprechen. In Eigenverantwortung verhandeln die Konfliktparteien und werden (hoffentlich) zu Vertragspartnern ihrer eigenen Lösung. Der Mediator zieht sich nicht wie ein Richter von den Konfliktparteien zurück, um seine Neutralität zu wahren, sondern wendet sich vielmehr gleichermaßen beiden Konfliktparteien zu, um sie bei diesem Prozess zu unterstützen (Allparteilichkeit des Mediators). Die Mediation ist nicht öffentlich, so dass das gesprochene Wort in den 4 Wänden bleibt. Auch der Mediator ist zur Vertraulichkeit verpflichtet und kann z.B. nicht von einer der Konfliktparteien anschließend als „Zeuge" missbraucht werden. Damit ist der geschützte Rahmen gewährleistet, der eine Offenheit der Konfliktparteien darüber ermöglicht, welches Interesse sie eigentlich haben, eine rechtliche Forderung aufzustellen. So können auch die emotionalen Hintergründe eines vordergründig ausgetragenen Konfliktes berücksichtigt und befriedet werden.

Im Januar 2011 hat das Bundeskabinett ein Mediationsgesetz beschlossen, mit dem die Gerichte (außer Strafgerichte) in die Lage versetzt werden, selbst ein bereits eingeleitetes gerichtliches Verfahren solange ruhen zu lassen, wie die Parteien sich entschieden haben, eine Mediation oder ein anderes Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung durchzuführen. Eine in einer Mediation geschlossene Vereinbarung wird vom Gericht in Verwahrung genommen und für vollstreckbar erklärt, wenn die Konfliktparteien dies wünschen.

Zusammenfassung:
Mediation ist ein vertrauliches Verfahren, bei dem Konfliktparteien mit Hilfe eines oder mehrerer Vermittler freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konfliktes anstreben. Die Mediation kann durchgeführt werden unabhängig von einem Gerichtsverfahren oder während eines Gerichtsverfahrens außerhalb des Gerichts. Ein Mediator ist eine unabhängige Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien allparteilich durch die Mediation führt.

Cooperationspartner finden Sie unter www.mediation-rosenheim.de

Video zu Mediation: https://www.youtube.com/user/AnwaltAmerang

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