Ihr Rechtsanwalt und Mediator im Chiemgau. Harald Getz

Haben Sie einen Bescheid vom Amt bekommen und sind nicht damit einverstanden?

Ärger mit dem Amt?

Das Verwaltungsrecht gilt bei allen amtlichen Bescheiden und Verfügungen. Sind Sie mit der Entscheidung der Behörde nicht einverstanden? Dann können Sie sich wehren.

Klassisch mit einem Widerspruch und einer Klage vor dem Verwaltungsgericht. Doch es geht auch außergerichtlich, auch über die Mediation, mit dem "öffentlich-rechtlichen Vertrag". 

Und das gilt bei allen Behörden, sei es vor dem Bauamt oder wenn es um den Zuschuss zur Kindergartengebühr geht, etc.

Als Anwalt für Verwaltungsrecht begleite ich Sie sicher durch den "Behördendschungel".

Rechtsanwalt und Mediator Harald Getz Amerang im Chiemgau · T. 08075 9169988 · E-Mail · Kontakt · Impressum · Download · Linktipps