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Ärger mit dem Amt?
Das Verwaltungsrecht gilt bei allen amtlichen Bescheiden und Verfügungen. Sind Sie mit der Entscheidung der Behörde nicht einverstanden? Dann können Sie sich wehren.
Klassisch mit einem Widerspruch und einer Klage vor dem Verwaltungsgericht. Doch es geht auch außergerichtlich, auch über die Mediation, mit dem "öffentlich-rechtlichen Vertrag".
Und das gilt bei allen Behörden, sei es vor dem Bauamt oder wenn es um den Zuschuss zur Kindergartengebühr geht, etc.
Als Anwalt für Verwaltungsrecht begleite ich Sie sicher durch den "Behördendschungel". |
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